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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 17/18 (BFH) |
§§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3, BGB § 1960 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Vorfälligkeitsentschädigung, Nachlasspflegschaft, Erbengemeinschaft |
Rechtsfrage: | Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen als Nachlassverbindlichkeit: Sind Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Rahmen einer Nachlasspflegschaft zur Sicherung des Nachlasses für die vorzeitige Ablösung von Darlehen angefallen sind, als Nachlassverbindlichkeit (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG) abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 12.04.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3662/16 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 10 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.12.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 17/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 08 99 |