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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 3/02 | 
| §§: | EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, FGO § 74 | 
| Schlagwörter | Spekulationsgewinn, Optionsscheine | 
| Rechtsfrage: | 1. Verstößt unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 27.6.1991 2 BvR 1493/99 (BStBl II 1991, 654) zur Zinsbesteuerung die Besteuerung von Spekulationsgewinnen nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG gegen den Gleichheitsgrundsatz ? 2. Sind bis einschließlich 1998 im privaten Bereich erzielte Gewinne aus dem An- und Verkauf von Index- und Währungsoptionsscheinen der Besteuerung nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997 zu unterwerfen, obwohl nach ständiger Rechtsprechung und Literaturmeinung das private Differenzgeschäft über nicht lieferbare Gegenstände aufgrund seiner Natur als Spiel keinen einkommensteuerbaren Tatbestand darstellt? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 23.05.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 606/00 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 66 15 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.11.2004 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 3/02 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 21 94 | 
