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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 46/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 S. 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme, Gesellschaftergeschäftsführer, Gesamtausstattung, Schwestergesellschaft |
Rechtsfrage: | Ist bei der Berechnung der angemessenen Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bezüglich der vereinbarten Obergrenze für die Gewinntantieme nur das Gehalt anzurechnen, das der Geschäftsführer mit der jeweiligen GmbH vereinbart hat, oder sind die Vereinbarungen mit anderen nahestehenden Gesellschaften zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 08.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 131/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 82 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.02.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 46/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 37 76 |