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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1702/00 (BVerfG) |
§§: | GrEStG § 11 Abs. 1, GrEStG § 23 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Tarif, Steuersatz, Verfassung, Genehmigung, Kaufvertrag |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Besteuerung eines mit notariellem Kaufvertrag vor dem 31.12.1996 erworbenen Grundstücks mit dem in 1997 erhöhten Grunderwerbsteuersatz i.H.v. 3,5 v.H., weil die Wirksamkeit des Kaufvertrags von der erst im Januar 1997 erfolgten vormundschaftlichen Genehmigung abhängig ist. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 08.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | II R 51/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BStBl 2000 II S. 318 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 00 06 67 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 28.11.2000 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1720/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |