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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 7/09 (BFH) |
§§: | KN Position 9021, KN Unterposition 8108 9090 |
Schlagwörter | Einreihung, Tarifierung, Verbindliche Zolltarifauskunft |
Rechtsfrage: | Sind Implantate aus Titan ("Schrauben") zur Fixierung von Weichteiltransplantaten bei einem Kreuzbandriss als Schrauben mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit in die Unterpos. 8108 9090 KN (2007) oder in die Pos. 9021 KN einzureihen? (Falsche Anwendung der Anmerkung 1 f zu Kap. 90 KN i.V.m. Anmerkung 2 a zu Abschnitt XV KN?) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 965/08 Z |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 24 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.07.2009 |
Erledigungs-Az: | VII R 7/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 01 92 |