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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 33/14 (BFH) | 
| §§: | EStG § 33 | 
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Gesellschafterhaftung, Darlehensforderung, Zwangsläufigkeit | 
| Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit Zivilprozessen wegen Inhaftungnahme nach § 128 HGB angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten des Gesellschafters als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 24.04.2014 | 
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 14310/12 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 26 08 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VI R 33/14 wurde mit Beschluss vom 3.12.2014 bis zum Ergehen einer Entscheidung im Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt. - Das Verfahren VI R 33/14 wurde mit Beschluss vom 16.9.2015 wieder aufgenommen. - Zurücknahme der Klage | 
