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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 30/10 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1
Schlagwörter Dreimonatsfrist, Verpflegungsmehraufwand, Doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer, Verfügung, Ehegatten, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Ist die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung im Falle beiderseitiger Berufstätigkeit von Ehegatten mit dem GG vereinbar? - Steht ein anderer Arbeitsplatz im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG zur Verfügung, wenn dieser Arbeitsplatz aufgrund der großen Entfernung zum Wohnort für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht in erforderlicher bzw. zumutbarer Weise erreichbar ist? - Bestimmung nach objektiven Merkmalen oder nach subjektiv motivierten Entscheidungen des Steuerpflichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 26.09.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 203/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 927
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 17 89
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision