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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 9/01 | 
| §§: | EStG § 32 d Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Tarif, Entlastung, Existenzminimum | 
| Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit des § 32 d EStG, wenn bei einem zu versteuernden Einkommen i.H.v. 13.065 DM eine Steuer unter Anwendung der Zusatztabelle zur Grundtabelle i.H.v. 1377 DM festgesetzt wird (Grenzsteuerbelastung 61,25 %)? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 20.12.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 2724/96 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 80 88 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 09.01.2003 | 
| Erledigungs-Az: | III R 9/01 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 09 | 
