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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: GmS-OGB 3/07
§§: FGO § 142, ZPO § 114, RsprEinhG § 2, AnhRüG
Schlagwörter Antrag, Prozesskostenhilfe, Statthaftigkeit, Zulässigkeit, Gegenvorstellung, Beschluss, Gerichtsentscheidung, Rechtsbehelf, Rechtsmittel, Klarheit, Vorlagebeschluss, Vorlage, Einheitlichkeit der Rechtsprechung, Oberste Bundesgerichte
Rechtsfrage: Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft? - Vorlagebeschluss -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 26.09.2007
Vorinstanz/AZ: V S 10/07
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 00 21
Erledigungs-Vermerk: Rücknahme des Vorlagebeschlusses (BFH-Beschluss vom 1.7.2009 - V S 10/07).