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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 12/05
§§: GrEStG § 9 Abs. 1 Satz 1, BewG § 12, BewG § 15
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Einheitliches Vertragswerk, Bauerrichtungskosten, Kapitalnutzung, Gegenleistung
Rechtsfrage: Ist bei Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks der dem Auftragnehmer des Bauvertrags durch vorzeitige Entgeltszahlung gewährte Kapitalnutzungsvorteil von weniger als einem Jahr in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen und wie ist dieser zu bewerten. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 16.12.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 1192/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 556
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 13 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.06.2006
Erledigungs-Az: II R 12/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 42 15