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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 31/08
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 1, EStG § 3 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 3 Nr. 1 Buchst. d, EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Mutterschaftsgeld, Versicherung, Ausland, Steuerfreiheit, Sonstige Einkünfte, Progressionsvorbehalt
Rechtsfrage: Steuerliche Behandlung eines von einer Schweizer Versicherung aufgrund einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Kollektiv-Krankentagegeldversicherung ausbezahlten Mutterschaftsgeldes. Sind die Leistungen nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG zu versteuern oder können sie einer Befreiungsvorschrift des § 3 EStG zugeordnet werden und unterliegen sie dann dem Progressionsvorbehalt des § 32 b Abs. 1 Nr. 1 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.12.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 22/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 33 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2009
Erledigungs-Az: X R 31/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 40