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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 59/10 (BFH)
§§: EStG § 15 b Abs. 1, EStG § 15 b Abs. 2, EStG § 15 b Abs. 4, EStG § 7 g Abs. 3
Schlagwörter Steuerstundungsmodell, Modellhafte Gestaltung, Fondsgesellschaft, Leasing, Ansparrücklage, Anlaufverlust
Rechtsfrage: Liegt in der Gründung einer Vielzahl von Leasinggesellschaften mit derselben Komplementärin, jeweils nur einem oder wenigen Kommanditisten und vergleichbarer Grundkonzeption eine modellhafte Gestaltung? Wurden den Anlegern steuerliche Vorteile durch die Bildung einer Ansparrücklage für die zu erwerbenden Leasinggegenstände in Aussicht gestellt, oder liegen insofern typische Anlaufverluste vor, die der Anwendung des § 15 b EStG entgegenstehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.11.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 4566/08 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 03 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.02.2014
Erledigungs-Az: IV R 59/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 08 52