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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 58/10 (BFH)
§§: EStG § 13, EStG § 55 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3 Satz 4
Schlagwörter Landwirtschaft, Milchreferenzmenge, Buchwert, Abspaltung, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Ist der vom Pauschalwert von vor dem 1.1.1970 angeschafften Grundstücken abzuspaltende Buchwert der Milchlieferrechte bei der Veräußerung des letzten (geringfügigen) Anteils der Referenzmenge in voller Höhe gegenzurechnen, auch wenn der weitaus überwiegende Teil der Lieferrechte bereits vor Ergehen der BFH-Urteile zur Buchwertabspaltung veräußert worden war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.05.2009
Vorinstanz/AZ: 10 K 1139/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1444
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 25 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2013
Erledigungs-Az: IV R 58/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 01 04