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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 68/09 (BVerfG) | 
| §§: | AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, EStG 1997 i.d.F. vom 24.3.1999 § 17 Abs. 1 Satz 4, EStG 1997 i.d.F. vom 24.3.1999 § 52 Abs. 1 Satz 1 | 
| Schlagwörter | Anteilsübertragung, Kapitalgesellschaft, Rechtsnorm, Stichtag, Treu und Glauben, Vertrauensschutz, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Wirtschaftliches Eigentum, Zurechnung, Änderung | 
| Rechtsfrage: | Anteilsveräußerung - Wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - Wesentliche Beteiligung - Maßgebliche Beteiligungshöhe - Verfassungsbeschwerde - | 
| Vorinstanz: | BFH | 
| Vorinstanz/Datum: | 09.10.2008 | 
| Vorinstanz/AZ: | IX R 73/06 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2009 S. 269 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 44 63 | 
| Erledigendes Gericht: | BVerfG | 
| Erledigungs-Datum: | 22.04.2011 | 
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 68/09 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Einstellung des Verfahrens | 
