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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 38/03
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, AO 1977 § 42
Schlagwörter Gestaltungsmissbrauch, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschafter, Ehefrau, Nahestehende Person, Anteilsübertragung, Forderung
Rechtsfrage: Forderungsverkauf als Gestaltungsmissbrauch/verdeckte Gewinnausschüttungen: Führen die Übertragung von GmbH-Anteilen aus dem Betriebsvermögen einer GmbH, die mit Verbindlichkeiten belastet sind, und die gleichzeitige Übertragung dieser gegen die GmbH gerichteten Forderung an die Ehefrau des neuen Gesellschafters zum Preis in Höhe des Preises für die Anteilsübertragung als Gestaltungsmissbrauch zu verdeckten Gewinnausschüttungen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.04.2002
Vorinstanz/AZ: I 883/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1142
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 96 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.12.2004
Erledigungs-Az: I R 38/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache