Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-67/08 (EuGH)
§§: EG Art. 56 Abs. 1, Art. 58 Abs. 1 Buchst. a, EG Art. 58 Abs. 3, EGV Art. 73 b Abs. 1, EGV Art. 73 d Abs. 1 Buchst. a, EGV Art. 73 d Abs. 3, ErbStG § 21 Abs. 1, ErbStG § 21 Abs. 2 Nr. 1, BewG § 121
Schlagwörter Kapitalforderungen, EG, EU, Anrechnung, Erbschaftsteuer, Spanien, Kapitalverkehrsfreiheit
Rechtsfrage: 1. Erlauben die Regelungen des Art. 73 d Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EGV/Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EG, die Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer auch noch bei Erbfällen des Jahres 1999 gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 121 BewG (gegenständliche Beschränkung) auszuschließen? - 2. Ist Art. 73 b Abs. 1 EGV/Art. 56 Abs. 1 EG dahin auszulegen, dass die Erbschaftsteuer, die ein anderer Mitgliedstaat der EU beim Erwerb von Kapitalforderungen eines zuletzt in Deutschland wohnenden Erblassers gegen Kreditinstitute in jenem Mitgliedstaat durch einen ebenfalls in Deutschland wohnenden Erben erhebt, auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden muss? - 3. Kommt für die Entscheidung, welcher der beteiligten Staaten die Doppelbelastung zu vermeiden hat, der Sachgerechtigkeit der verschiedenen Anknüpfungspunkte in den nationalen Steuerrechtsordnungen Bedeutung zu und ist - sollte dies der Fall sein - die Anknüpfung an den Wohnsitz des Gläubigers sachnäher als die Anknüpfung an den Sitz des Schuldners?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 16.01.2008
Vorinstanz/AZ: II R 45/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 12 02
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.02.2009
Erledigungs-Az: Rs C-67/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 08 66