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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 31/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Berufsausbildung, Erstausbildung, Umschulung, Erwerbsaufwendungen
Rechtsfrage: Veranlassungszusammenhang von Erwerbsaufwendungen und künftigen steuerbaren Einnahmen bei erstmaliger Berufsausbildung. Können Kosten für eine Fahrlehrer-Ausbildung auch dann vorweggenommene Werbungskosten sein, wenn der Kläger nicht über eine abgeschlossene Erstausbildung verfügt (Abbruch eines Studiums) und vor Beginn der Ausbildung gewerblich tätig war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.04.2003
Vorinstanz/AZ: 4 K 394/00 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 988
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2003
Erledigungs-Az: VI R 31/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet