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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 37/13 (BFH) | 
| §§: | UmwStG § 4 Abs. 6 Satz 6, GG Art. 3 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Umwandlung, Übernahmeverlust, Lästiger Gesellschafter, Abzugsverbot, Verfassung, Nettoprinzip | 
| Rechtsfrage: | Gebietet das objektive Nettoprinzip entgegen § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG i.d.F. des JStG 2009 vom 19.12.2008 den Ansatz des Übernahmeverlustes, wenn der Gesellschafter sich nach dem Anteilserwerb und der formwechselnden Umwandlung mit seinen Mitgesellschaftern überwirft und gegen eine Abfindung in Höhe des seit dem Erwerb gestundeten Kaufpreises seiner Anteile bereits nach 1 1/2 Jahren wieder aus der Gesellschaft ausscheidet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Nürnberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.09.2013 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1205/12, 3 K 347/13 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 30 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.10.2015 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 37/13 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 03 08 | 
