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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX B 101/99 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Darlehen, Zinsen, Umwidmung, Finanzierung, Einkunftsquelle |
Rechtsfrage: | Wurde ein Darlehen nach Veräußerung der bisherigen Einkunftsquelle nicht getilgt, sondern wurde damit infolge Umwidmung eine andere Einkunftsquelle derselben Einkunftsart finanziert, können dann die künftigen Darlehenszinsen als Werbungskosten abgezogen werden? |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.01.1999 |
Vorinstanz/AZ: | VII 455/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 79 89 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IX R 36/00 - erledigt durch BFH-Urteil vom 8.4.2003 - IX R 36/00 |