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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 32/02
§§: UStG 1993 § 9 Abs. 2, UStG § 27 Abs. 2
Schlagwörter Sanierung, Option, Vermietung, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: 1. Ist die Übergangsvorschrift des § 27 Abs. 2 UStG (Verzicht auf die Steuerbefreiung für Vermietungsumsätze) für Baumaßnahmen, die nach dem 11. November 1993 begonnen wurden, anzuwenden, wenn es sich bei dem modernisierten Gebäude lediglich um ein gleichwertiges und nicht um ein neues Wirtschaftsgut handelt? 2. Entstand durch die umfassende Sanierung einer erworbenen Immobilie (Altbau) ein "anderes", neues Wirtschaftsgut (Herstellung eines neuen Gebäudes), für welches der Verzicht auf die Steuerbefreiung der Vermietungsumsätze nach § 9 Abs. 2 UStG in der ab 1.1.1994 geltenden Fassung (geändert durch das StMBG vom 21.12.1993, BGBl I 1993, 2310) ausgeschlossen ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.04.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 801/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 21 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2003
Erledigungs-Az: V R 32/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 41 40