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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 117/01 |
§§: | EStG § 74 Abs. 3, SGB X § 104 Abs. 1 Satz 1, SGB X § 104 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Erstattungsanspruch, Sozialleistungsträger |
Rechtsfrage: | Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen. Sind im Erstattungsverfahren zwischen Sozialamt und Familienkasse untereinander rechtskräftige Kindergeldentscheidungen bindend oder kann das Sozialamt im Hinblick auf die Eigenständigkeit des Erstattungsanspruchs diesen unabhängig von der Rechtskraft der Entscheidung der Familienkasse im Wege der allgemeinen Leistungsklage innerhalb der Fristen der §§ 111 bis 115 SGB X geltend machen, ohne dass ein Vorverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden muss? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 5611/98 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.2002 |
Erledigungs-Az: | VIII R 88/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 88/01 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 87 05 |