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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-324/00 (EuGH) |
§§: | EG Art. 43, KStG § 8 a |
Schlagwörter | EG, Niederlassung, Gesellschafterfremdfinanzierung |
Rechtsfrage: | 1. Ist das Gebot der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates nach Artikel 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 10. November 1997 dahin auszulegen, dass dieses Gebot der nationalen Regelung des § 8a KStG entgegensteht? - 2. Hier dem Diskriminierungsverbot zur Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 EG-Vertrag widersprechende Besteuerung dadurch, dass die steuerliche Ungleichbehandlung einer - inländischen - Tochtergesellschaft allein und ohne weitere sachlich rechtfertigende Gründe darauf beruht, dass die Anteilseignerin, die Muttergesellschaft, in einem anderen Mitgliedstaat als die Tochtergesellschaft ansässig ist. |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1193/00 K, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 61 41 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2002 |
Erledigungs-Az: | Rs C-324/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 09 16 |