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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 598/07 (BVerfG)
§§: VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 2 Abs. 1 Buchst. i, VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 4 Abs. 1 UAbs. 1, VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 5, VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 49 Abs. 1 Satz 1, AusfErstV 1996 § 15, ZK Art. 65, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 65
Schlagwörter Ausfuhr, Ausfuhranmeldung, Ausfuhrerstattung, Ausfuhrlizenz, Ausführer, Auslegung, EG, Erstattung, Feld 2, Lizenz, Sonstiges, Willenserklärung
Rechtsfrage: Keine Ersetzung des in der Anmeldung benannten Ausführers durch einen anderen im Wege der Auslegung - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 12.12.2006
Vorinstanz/AZ: VII R 6/05
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2007 S. 1209
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 16 44
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 17.06.2008
Erledigungs-Az: 1 BvR 598/07
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen