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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 21/07 |
§§: | KraftStG § 7 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 4, InsO § 35 |
Schlagwörter | Steuerschuldner, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Massebefangenheit, Freigabeerklärung, Kraftfahrzeug |
Rechtsfrage: | Insolvenzverwalter als Kraftfahrzeugsteuerschuldner: Ist der Insolvenzverwalter auch dann bis zur verkehrsrechtlichen Abmeldung eines Kraftfahrzeugs (Kfz) Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer, wenn das streitgegenständliche Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags nicht mehr im Vermögen der Insolvenzschuldnerin vorhanden war (das Kfz war zur Fahndung ausgeschrieben und konnte bis heute nicht ermittelt werden) und somit nach dem Insolvenzrecht keine Massebefangenheit des Fahrzeugs vorlag? - Endet eine etwaige Kraftfahrzeugsteuerpflicht spätestens mit der Freigabe des Kfz aus der Masse? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1140/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 18 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 21/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 05 18 |