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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 5/13 (BFH) |
§§: | AO § 174 Abs. 4 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Irrige Beurteilung, Änderung |
Rechtsfrage: | Verdeckte Gewinnausschüttung als freigebige Zuwendung - Irrige Beurteilung "eines" Sachverhaltes - Mehrmalige Anwendung des § 174 Abs. 4 AO: 1. Indiziert allein die Änderung der Rechtsprechung eine i.S. von § 174 Abs. 4 Satz 1 AO "irrige Beurteilung" einer vor Änderung der Rechtsprechung nach bis dahin geltendem Recht vorgenommenen Sachbehandlung? - 2. Ist die Vorschrift des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO mehrfach hintereinander anwendbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 30.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 689/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1721 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 26 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2013 |
Erledigungs-Az: | II R 5/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 22 15 |