Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-63/06 (EuGH)
§§: Richtlinie 92/83/EWG Art. 27 Abs. 1 Buchst. f
Schlagwörter EG, EU, Verbrauchsteuern, Zoll, Einfuhr, Ethylalkohol, Schokolade, Alkoholgehalt, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Ist im Hinblick auf die Unterschiede zwischen den verschiedenen Sprachfassungen der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19.10.1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke Art. 27 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie so zu verstehen, dass er die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, in das Zollgebiet der EG eingeführten Ethylalkohol, der in Schokoladeerzeugnissen enthalten ist, die für den unmittelbaren Verbrauch bestimmt sind, von der Verbrauchsteuer zu befreien, sofern der Alkoholgehalt 8,5 Liter je 100 kg der Schokoladeerzeugnisse nicht überschreitet?
Vorinstanz: Lietuvos Vyriausiasis Administracinis Teismas (Litauen)
Vorinstanz/Datum: 20.12.2005
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 86 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.04.2007
Erledigungs-Az: Rs C-63/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 14 93