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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 33/09 (BFH) |
§§: | GrEStG § 3 Nr. 5 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Befreiung, Personenidentität, Vermögensauseinandersetzung, Ehescheidung |
Rechtsfrage: | Liegt ein Grundstückserwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung vor, wenn die geschiedene Frau nicht vom früheren Ehegatten, sondern von dessen Rechtsnachfolgerin (= Witwe) erwirbt - oder ist die Befreiung von der Grunderwerbsteuer i.S. von § 3 Nr. 5 GrEStG mangels Personenidentität nicht anwendbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 01.08.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1751/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 27 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.03.2011 |
Erledigungs-Az: | II R 33/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 22 54 |