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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 75/96
§§: InvZulG § 4 Abs. 1, InvZulG § 4 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Nutzung, Verwendung, Vermietung
Rechtsfrage: Ist die vollständige Fremdvermietung eines unbeweglichen Wirtschaftsgutes vor seiner bestimmungsgemäßen Fertigstellung als Investitionsobjekt i.S. § 4 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG zulagenschädlich? Oder ist im Rahmen des § 4 InvZulG 1982 jedwede Nutzung während der Herstellungsphase bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zulagenrechtlich unerheblich? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.04.1996
Vorinstanz/AZ: 12 K 4303/90
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 774
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.08.2000
Erledigungs-Az: III R 75/96
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 58 83