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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 6/05
§§: EStG § 32 c, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, GewStG § 7, GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 8 Nr. 4
Schlagwörter Tarifbegrenzung, Gewerbebetrieb, Hinzurechnung, Zinsen
Rechtsfrage: Tarifbegrenzung bei gewerblichen Einkünften: Erstreckt sich die Tarifbegrenzung nach 32 c EStG bei einem persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien auch auf die nach § 8 Nr. 1 GewStG zur Hälfte dem Gewerbeertrag hinzuzurechnenden Zinseinnahmen aus einer Darlehensgewährung gegenüber der Gesellschaft oder nur auf die in § 32 c Abs. 2 EStG ausdrücklich genannten Vergütungen der Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 4 GewStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.02.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 897/00 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 880
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 29 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2008
Erledigungs-Az: X R 6/05