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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 85/04 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2 Satz 3 |
Schlagwörter | Geldwerter Vorteil, PKW-Überlassung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Pauschalierung, Arbeitsstätte |
Rechtsfrage: | Betriebssitz des Arbeitgebers auch bei nur einer wöchentlichen Fahrt dorthin regelmäßige Arbeitsstätte? Hat die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Firmenwagens zwingend nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG zu erfolgen, weil das Fahrzeug ohne arbeitgeberseitige Einschränkungen "privat" genutzt werden kann und es deshalb hierfür nicht entscheidend ist, dass das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht oder nur in geringem Umfang (1 Mal pro Woche) genutzt wird? Besteht ein unterschiedlich ausübbares Wahlrecht für die Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils und kann der Nachweis der Nichtnutzung des Fahrzeugs bei fehlendem Fahrtenbuch auf andere Weise geführt werden? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3214/01 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 14 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.04.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 85/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 24 19 |