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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-21/15 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Spanien, Beihilfe, Abschreibung, Beteiligung |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des EuG vom 7.11.2014 Rs T-399/11. Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - die Rechtssache an das Gericht der Europäischen Union zurückzuverweisen; - die Kostenentscheidung vorzubehalten. - Das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es Art. 107 Abs. 1 AEUV und insbesondere den Begriff der Selektivität der staatlichen Beihilfen, den dieser Artikel enthalte falsch ausgelegt habe. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2014 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-399/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2015 Nr. C 81 S. 11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 13 22 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 21.12.2016 |
Erledigungs-Az: | Rs C-20/15 P und C-21/15 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 02 23 |