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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 43/02
§§: EStG § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Dienstverhältnis, Mehrarbeit
Rechtsfrage: Begrenzter Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn dem Arbeitnehmer für die nach Schließung des Betriebsgebäudes an den Wochenenden erbrachte Mehrarbeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.12.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 6008/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 09 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2004
Erledigungs-Az: VI R 43/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 30 30