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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 170/00 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19, EStG § 20 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Anteilserwerb, Werbungskosten, Einkunftsart |
Rechtsfrage: | Sind Schuldzinsen für ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von nicht handelbaren Arbeitgeberaktien Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn Grundlage des Anstellungsvertrages ein Anteilserwerb an der Gesellschaft durch die Arbeitnehmerin ist oder wegen der Dividendenzahlung und des damit gegebenen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den Einkünften aus Kapitalvermögen dieser Einkunftsart als Werbungskosten zuzurechnen. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.09.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1357-1358/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 61 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.04.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 111/00 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 111/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 30 10 |