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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 4/00 |
§§: | EStG § 10 d Abs 3, AO 1977 § 350 |
Schlagwörter | Verlustfeststellung, Beschwer, Änderung |
Rechtsfrage: | 1. Ist ein Rechtsbehelf gegen einen auf 0.--DM lautenden Einkommensteuerbescheid zulässig (Beschwer ?), wenn dadurch eine höhere Verlustfeststellung gem. § 10 d Abs. 3 EStG erstrebt wird ? 2. Ist die Verlustfeststellung gem. § 10 d Abs. 3 Satz 5 EStG zu ändern, wenn ein Nullbescheid (vgl. 1.) innerhalb der Rechtsbehelfsfrist angefochten wurde ? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | II 646/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2000 |
Erledigungs-Az: | XI R 4/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 61 19 |