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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 76/06 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 4, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Fahrtenbuch, PKW-Überlassung, Geldwerter Vorteil, 1 v.H.-Regelung, Kraftfahrzeug
Rechtsfrage: Kann ein im Zusammenhang mit den Uraufzeichnungen aus dem Terminkalender des Arbeitnehmers nachträglich in Form einer Excel-Tabelle erstelltes Fahrtenbuch als ordnungsgemäß der Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen Überlassung eines Firmenfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Privatfahrten zu Grunde gelegt werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl II 2006 S. 410)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.06.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 6435/02 L
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 13 75
Erledigungs-Vermerk: Löschung in den Registern