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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 88/98 |
| §§: | EStG § 10 e Abs. 6 |
| Schlagwörter | Vorkosten, Renovierung, Mieter, Kaufangebot, Zeitlicher Zusammenhang |
| Rechtsfrage: | Können die Kläger als Mieter einer im Folgejahr erworbenen Eigentumswohnung hierfür getätigte Renovierungsaufwendungen als Vorkosten gem. § 10 e Abs. 6 EStG abziehen, wenn bereits beim Abschluß des auf ein Jahr befristeten Mietvertrags der anschließende Erwerb vereinbart war (unmittelbarer Zusammenhang mit Anschaffung)?- Zulassung durch BFH |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 16.02.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | VIII 243/95 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 06 08 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.04.2001 |
| Erledigungs-Az: | X R 88/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |