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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 42/14 (BFH) |
§§: | AO § 352 Abs. 1, AO § 180 Abs. 5 Nr. 1, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 a, EStG § 32 b, EStG § 15 |
Schlagwörter | Rechtsbehelfsbefugnis, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Ausland, Progressionsvorbehalt |
Rechtsfrage: | Ist ein inländischer Gesellschafter einer ausländischen Gesellschaft hinsichtlich eines Bescheides, der die steuerfreien Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehalts in Höhe von 0 EUR feststellt, einspruchsbefugt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.05.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 245/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 20 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 42/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 00 21 |