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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 13/15 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, InsO § 338 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Anfechtung, Aufrechnung |
Rechtsfrage: | Ist die Aufrechnung des Finanzamts unzulässig, weil die Steuerschulden aufgrund englischer Restschuldbefreiung (Discharge) - abweichend vom deutschen Recht - erloschen sind? Ist prozess- und materiellrechtlich nur englisches (Insolvenz)Recht anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1080/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 1410 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 17 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.03.2017 |
Erledigungs-Az: | VII R 13/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 11 91 |