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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1981/06 (BVerfG)
§§: EStG 1997 § 10 Abs. 1, EStG 1997 § 26, EStG 1997 § 26 b, GG Art. 3, GG Art. 6, EStG 1997 § 32 a Abs. 5, EStG 1997 § 33 a
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Ehe, Lebenspartnerschaft, Eheähnliche Gemeinschaft, Unterhalt, Zusammenveranlagung
Rechtsfrage: Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur im Rahmen des § 33 a EStG - keine Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartnerschaften - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 20.07.2006
Vorinstanz/AZ: III R 8/04
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 214 S. 347
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 37 10
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 07.05.2013
Erledigungs-Az: 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 17 53