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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 39/13 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, BewG § 12 Abs. 3, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 223 a Abs. 2 a |
Schlagwörter | Einkünfte aus Kapitalvermögen, Zinsanteil, Veräußerungsgewinn, Kommanditgesellschaft, Abfindung, Vergleich |
Rechtsfrage: | Enthält ein vom Kläger beim Ausscheiden als persönlich haftender Gesellschafter aus einer Kommanditgesellschaft erzielter Veräußerungsgewinn einen Zinsanteil, der beim Kläger zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt, wenn der Veräußerungsgewinn auf einer im Rahmen eines wirksamen Vergleichs vereinbarten Abfindungszahlung beruht und ein Zinsverzicht ausgesprochen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 30.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1863/09 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 33 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.04.2016 |
Erledigungs-Az: | VIII R 39/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 18 80 |