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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-339/08 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 90/435/EWG Art. 5, Richtlinie 90/435/EWG Art. 7 Abs. 2 |
Schlagwörter | EG, EU, Steuerabzug, Ausgleich, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft |
Rechtsfrage: | 1. Stellt der Steuerabzug vom Ausgleichszuschlag einen nach Art. 5 der RL 90/435/EWG verbotenen Steuerabzug von Gewinnen an der Quelle dar? - 2. Ist die Schutzklausel des Art. 7 Abs. 2 der RL 90/435/EWG anzuwenden? Ist insbesondere Art. 7 Abs. 2 der 90/435/EWG in dem Sinn auszulegen, dass ein Mitgliedstaat von der Anwendung der Befreiung in Art. 5 Abs. 1 der RL 90/435/EWG in dem Fall absehen kann, wenn der Staat, in dem die Muttergesellschaft ansässig ist, dieser einen Steuerkredit aufgrund eines bilateralen Abkommens gewährt? |
Vorinstanz: | Commissione Tributaria Regionale (Italien) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2008 Nr. C 260 S. 7 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 24.06.2010 |
Erledigungs-Az: | Rs C-338/08 und C-339/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 18 81 |