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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 84/00
§§: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, AO § 227
Schlagwörter Schenkungsteuer, Erlaß, Billigkeit, Übertragung, GmbH-Anteile, Rückübertragung
Rechtsfrage: Erlass der Schenkungsteuer aus Billigkeitsgründen. Kann die Schenkungsteuer für eine Rückschenkung erlassen werden, wenn die Schenkung aus einer Zwangslage des Schenkers heraus erfolgte und mit dem Beschenkten vereinbart war, dass dieser das Geschenkte zu gegebener Zeit zurückzugeben hat. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.09.1999
Vorinstanz/AZ: 1 K 4469/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 75 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.02.2003
Erledigungs-Az: II R 84/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 09 67