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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 71/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, EStG § 63 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildungsplatz, Promotion, Nachweis
Rechtsfrage: Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht fortsetzen können", wenn die (von vornherein aussichtslose) Bewerbung des Kindes um einen Promotionsstudienplatz mangels Vorlage der notwendigen Bewerbungsunterlagen scheitert. Ist dieses Verhalten noch als "vergebliches Bemühen" zu werten? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 20.05.1999
Vorinstanz/AZ: 9 K 258/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 783
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.2003
Erledigungs-Az: VIII R 71/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 11 02