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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 86/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit |
Rechtsfrage: | Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" eines leitenden Vertriebsingenieurs ohne eigenen Arbeitsplatz, wenn er die wesentlichen Leistungen seiner Tätigkeit im Arbeitszimmer verrichtet und die Kunden vor Ort lediglich zur Präsentation seiner Arbeit und zur Betreuung aufsucht (Anteil der Außendiensttätigkeit ca. 40 v.H.)? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 07.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | III 217/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 90 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 86/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 37 06 |