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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 52/01
§§: EStG § 63 Abs. 1 Satz 3, EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 8
Schlagwörter Kindergeld, Kindesentziehung, Wohnsitz, Ausland, Berechtigter
Rechtsfrage: Haushaltszugehörigkeit bei rechtswidriger Kindesentziehung. Behalten aus Deutschland widerrechtlich ins Ausland entführte Kinder weiterhin im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, auch wenn die Entführung zwei Jahre andauert und ursprünglich nur vage Aussichten auf eine Rückkehr bestanden haben? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.05.1999
Vorinstanz/AZ: 4 K 85/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2002
Erledigungs-Az: VIII R 52/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 86 98