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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 22/99 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b DBuchst bb J: 1987 |
Schlagwörter | Neue Tatsache, Rechtserheblichkeit, Änderung, Vorwegabzug, Kürzung |
Rechtsfrage: | -Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen- Kann aufgrund neuer Tatsachen (Zahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse) der Vorwegabzug bei einem Arbeitnehmer, der sich auf eigenen Antrag von der Rentenversicherung befreien ließ, nachträglich gekürzt werden, wenn im Veranlagungszeitpunkt diesbezüglich keine "gesicherte Verwaltungsanweisung" oder Rechtsprechung vorlag, aber in Schreiben von vorgesetzten Behörden, die 2-3 Jahre nach der Veranlagung ergingen, der Rechtsstandpunkt vertreten wird, daß keine Kürzung veranlaßt ist. - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 01.03.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2145/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.1999 |
Erledigungs-Az: | XI R 22/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 56 02 |