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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 84/00
§§: EStG § 15 Abs. 1, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Betriebsaufgabe, Betriebsverpachtung, Verpachtung, Vermietung, Gewerbebetrieb, Gewerbesteuerpflicht, Veräußerungsgewinn, Wahlrecht, Aufgabeerklärung
Rechtsfrage: Liegt eine Betriebsaufgabe vor, wenn nur die Verkaufsräume eines Einzelhandelsbetriebs vermietet bzw. verpachtet werden und der Überlassende weiterhin Gewerbeeinkünfte erklärt?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.07.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 307/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 1068
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 56 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2000
Erledigungs-Az: VIII B 84/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet