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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 59/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Umsatztantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaftergeschäftsführer, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbarten Zahlungen um eine als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnde Umsatztantieme oder um möglicherweise als Betriebsausgabe abzugsfähige Umsatzprovisionen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 810/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.09.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 59/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 08 40 |