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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 76/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Auslandsreise, Ehegatte, Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH |
Rechtsfrage: | Sind die Kosten für Auslandsreisen des Ehemannes als Begleiter der Gesellschafter-Geschäftsführerin keine verdeckten Gewinnausschüttungen, weil sich die GmbH auch mit der Vermittlung von Feriendomizilen im Ausland befasst hat und der Ehemann Beratungsdienste geleistet haben könnte? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2312/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 77 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 76/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |