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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-203/16 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107, KStG § 8 c |
Schlagwörter | EG, EU, Beihilfe, Nichtigkeit, Sanierungsklausel |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer GmbH gegen das EuG-Urteil vom 4.2.2016 Rs T-287/11: Der Rechtsmittelführer beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 4.2.2016 in der Rechtsache T-287/11 in Gestalt der Entscheidungsformel insoweit teilweise aufzuheben, als mit ihm die Klage abgewiesen wurde (Entscheidungsformel zu Ziffer 2. und 3.) und unter Aufrechterhaltung der erstinstanzlichen Anträge den Beschluss der Rechtsmittelgegnerin 2011/527/EU vom 26.1.2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" für nichtig zu erklären; - hilfsweise das in Ziff. 1 bezeichnete Urteil des Gerichts in Gestalt der Entscheidungsformel insoweit teilweise aufzuheben, als mit ihm die Klage abgewiesen wurde (Entscheidungsformel zu Ziffer 2. und 3.) und die Sache an das Gericht zurück zu verweisen; - die Kosten des Verfahrens der Rechtsmittelgegnerin aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 04.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-287/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2016 Nr. C 211 S. 37 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 14 73 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2018 |
Erledigungs-Az: | Rs C-203/16 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 11 99 |