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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 19/06
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 175 Abs. 2
Schlagwörter Änderung, Folgebescheid, Bekanntgabe, Gewinnfeststellung
Rechtsfrage: Das Finanzamt änderte den Einkommensteuerbescheid als Folge eines geänderten Gewinnfeststellungsbescheides; der Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid wurde zurückgenommen: Führt die Äußerung des Feststellungsfinanzamts im Einspruchsverfahren gegen den geänderten Gewinnfeststellungsbescheid, dass dieser nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben ist, sich das Einspruchsverfahren gegen den Gewinnfeststellungsbescheid erledigt und der ursprüngliche Feststellungsbescheid weiterhin Gültigkeit hat, als Verwaltungsakt zwangsweise zur Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 24.01.2006
Vorinstanz/AZ: II 241/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 22 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.09.2009
Erledigungs-Az: III R 19/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 01 16