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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 18/06
§§: EStG § 35 a Abs. 2
Schlagwörter Haushaltsnahe Dienstleistung, Wohnungseigentum, Hausverwaltung, Auftraggeber
Rechtsfrage: Definition des Begriffs "haushaltsnahe Dienstleistungen" bei Leistungen an eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Erfüllen bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung die im Auftrag der Hausverwaltung für die Gemeinschaft erbrachten Leistungen (Gartenpflege, Hausmeister, Hausreinigung und Winterdienst) die Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 EStG für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen? Liegt eine Verletzung des Gleichheitssatzes vor, wenn Wohnungseigentümer die Steuerermäßigung insoweit nicht beanspruchen können, während hingegen der Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses bei ansonsten gleichem Sachverhalt dies ohne weiteres geltend machen kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.01.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 2573/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 22 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.09.2006
Erledigungs-Az: VI R 18/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache