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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 76/07
§§: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 180 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Vermögensverwaltung, Feststellungsverfahren, Gesellschafterwechsel, Geringe Bedeutung, Gesellschaftsvertrag, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Rechtsfrage: Feststellungsverfahren für vermögensverwaltende Personengesellschaft bei Gesellschafterwechsel: Ist für eine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielende GbR bei Neueintritt von Eheleuten in die GbR rd. 9 Monate nach GbR-Gründung trotz vollständiger Übernahme der den beiden Gründungsgesellschaftern gehörenden Anteile ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen, weil die beiden - nunmehr mit Null Prozent beteiligten, aber nach wie vor persönlich haftenden - Gründungsgesellschafter weiterhin die Geschäfte der GbR führen und von der GbR eine Initiatorenvergütung beziehen, oder liegt aufgrund der nunmehrigen 100%igen Beteiligung der Eheleute ein Fall von geringer Bedeutung i.S. von § 180 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 AO vor? Verneinung der Einkünfteerzielungsabsicht der Gründungsgesellschafter aufgrund fehlerhafter, gegen die Denkgesetze verstoßender Auslegung des Gesellschaftsvertrags durch das FG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 14.11.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 10547/03 B
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 36 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2009
Erledigungs-Az: IX R 76/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 21 57