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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 4/19 (BFH)
§§: ZollVG § 7 Abs. 1 Nr. 3, AMG § 73, UZK Art. 172, FGO § 76 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Einfuhr, Arzneimittel, Sachaufklärungspflicht
Rechtsfrage: Muss das FG in einem Rechtsstreit betreffend die Frage, ob bestimmte im Internet bestellte Präparate als Arzneimittel einem Einfuhrverbot unterliegen, oder ob sie als Nahrungsergänzungsmittel zum freien Verkehr zu überlassen sind, arzneimittelrechtliche Vorfragen über die Äußerungen der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde hinaus aufklären? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 28.11.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 1330/16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.05.2022
Erledigungs-Az: VII R 4/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 15 87