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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 41/11 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 33 Abs. 1, SGB V § 28 Abs. 4
Schlagwörter Praxisgebühr, Beitrag, Krankenversicherung, Krankheitskosten, Sonderausgabe, Außergewöhnliche Belastung
Rechtsfrage: Sind Praxisgebühren den als Sonderausgaben (Anwendung der Günstigerprüfung) abziehbaren Beiträgen zu Krankenversicherungen oder - als Krankheitskosten - den außergewöhnlichen Belastungen zuzuordnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 30.03.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 1053/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2012
Erledigungs-Az: X R 41/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 22 04