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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 83/14 (BFH)
§§: EStG § 13 a Abs. 1 Satz 2, EStG § 4, AO § 370
Schlagwörter Landwirtschaft, Gewinnermittlungsart, Durchschnittssatz, Mitteilung, Steuererklärungspflicht, Steuerhinterziehung
Rechtsfrage: Musste sich dem Kläger angesichts der Größe seines landwirtschaftlichen Betriebs (mindestens 49 Mutterkühe und 28,5 ha Grünland) die Steuererklärungspflicht aufdrängen und liegt daher in der Nichtabgabe eine Steuerhinterziehung? Entfällt die Berechtigung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen auch ohne ausdrücklichen Hinweis des FA, wenn dieses den Wegfall der Voraussetzungen aufgrund von Verletzungen der Erklärungspflicht des Steuerpflichtigen nicht erkennen konnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.03.2014
Vorinstanz/AZ: 12 K 38/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1490
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 20 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.03.2017
Erledigungs-Az: VI R 83/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 10 43